HONORAR

Erstgespräch, Anamnesegespräch

Bereits mit Terminvereinbarung, vorab unseres Erstgespräches, sende ich Ihnen meinen

Anamnesebogen zu. Denn zu Hause können Sie in Ruhe die Gesundheitsfragen beantworten, Labor- und Therapieberichte, Ihren Impfpass sowie Medikamenten- und

Nährstoffeinnahmepläne bereitlegen.

Durch Ihre Mithilfe den Anamnesebogen vorab auszufüllen, wird zudem die Anamnesezeit in der Praxis vermindert. Dies senkt die Honorarkosten des Erstgesprächs, sodass die ersparten finanziellen Mittel für Sie und Ihre Therapiebehandlungen eingesetzt werden können.

Im Pauschalhonorar (180 €) des Anamnesegesprächs (Erstgesprächs) sind die Auswertung der Anamnese (vor und nach dem Erstgespräch), die Besprechung des ggf. diagnostischen Vorgehens, ggf. körperliche Untersuchung sowie das Erstellen vom Verordnungsplan enthalten. 

Die Dauer der Erstanamnese beträgt in der Regel ca. 1-2 Stunden. 

 

 

Zweiter Termin, Therapiegespräch

Im Anschluss an unser Erstgespräch erstelle ich für Sie umfangreiche Therapiepläne, Leitfäden und individuelle Empfehlungen, an Hand unseres gemeinsamen Erstgespräches und der vorliegenden diagnostischen Befunde.

Die Ergebnisse, die Therapieunterlagen und Ihre Fragen, besprechen wir im Zweitgespräch.

Hierfür verrechne ich einen Pauschalpreis in Höhe von 90 €.

Die Dauer des Therapiegespräch beträgt in der Regel ca. 30-45 Minuten. 

 

 

Folgetermine

Folgetermine bis zu 30 Minuten werden pauschal mit 50 € verrechnet.

Dauert ein Folgetermin länger als 30 Minuten,  berechnet sich das Honorar nach dem Zeitaufwand der Heilpraktikerin. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90,00 € je voller Stunde. Abgerechnet wird pro angefangener Viertelstunde.

 

 

Ausfallhonorar

Versäumt die Patientin bzw. der Patient einen vereinbarten Behandlungstermin, so wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses richtet sich nach dem für diesen Termin reservierten Zeitfenster. Wird der vereinbarte Termin mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt, oder wird die Patientin bzw. der Patient ohne ihr bzw. sein Verschulden am Erscheinen verhindert, fällt kein Ausfallhonorar an. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.

 

 

Beratung per E-Mail oder Telefon

Die Beratung per E-Mail oder Telefon wird nach dem oben genannten Stundensatz berechnet. Hierunter fällt der Zeitaufwand für das Lesen und Beantworten des Schriftverkehrs sowie eine eventuelle Recherchezeit. Gleiches gilt für telefonische Anfragen. 

 

 

Selbstzahler : Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Das Honorar via Kartenzahlung gegen Quittung direkt nach dem Termin zu bezahlen. 

 

 

Privatversicherte: Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Das Honorar ist unmittelbar fällig und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Diese Rechnung kann zur Einreichnung beim Kostenträger verwendet werden. 

 

 

Kostenübernahme

Heil­prak­ti­ker neh­men nicht am Sys­tem der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung teil. Gesetzlich

Kranken­ver­si­cher­te er­hal­ten des­halb grund­sätz­lich kei­ne Erst­at­tung der Behand­lungs­kos­ten sowie der verordneten Arzneimitten seitens ih­rer Kran­ken­kas­se. Über et­wai­ge Aus­nah­men in­for­mie­ren Sie sich bit­te bei Ih­rer Krankenkas­se vor Auf­nah­me der Be­hand­lung.

 

Mit­glie­der pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­run­gen, pri­vat zu­satz­ver­si­cher­te und beihilfeberechtigte Patien­ten kön­nen ei­nen  (Teil-) Er­stat­tungs­an­spruch ih­rer Behandlungskosten gegenüber ih­rer Versicherung ha­ben. Das Er­stat­tungs­ver­fah­ren hat der Pa­ti­ent gegen­über sei­ner Ver­si­che­rung eigenverant­wort­lich durchzuführen. Die Erstattun­gen sind in der Re­gel auf die Sät­ze des Gebühren­ver­zeich­nis­ses be­schränkt. Die Er­geb­nis­se sämt­li­cher Er­stat­tungs­ver­fah­ren ha­ben keinen Ein­fluss auf das ver­ein­bar­te

Heilprak­ti­ker-Ho­no­rar. Der Ho­norar­an­spruch des Heilpraktikers ist vom Pa­ti­en­ten unabhän­gig von

jeg­li­cher Ver­si­che­rungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

 

Zahlungsmodalität: 

Das Honorar ist vor Ort sofort via Kartenzahlung gegen Quittung zu zahlen.

Barzahlungen sind nicht mehr möglich! 

Bei Folgeterminen kann in Ausnahmefällen eine Rechnung erstellt werden. Diese unmittelbar fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.